Familienrecht / Ehescheidung
Fachanwältinnen für Familienrecht:
Rechtsanwältin Astrid Kolb
Rechtsanwältin Kristina Arnold
Unsere Broschüre zum Familienrecht können Sie HIER herunterladen.
Familienrecht ist das umfangreichste und mit der menschlichen Existenz
am engsten verbundene Rechtsgebiet. Dabei werden die Grundfesten des
menschlichen Lebens sowohl untereinander als auch Dritten gegenüber
regelmäßig berührt.
So treten bei Trennung und Scheidung neben rein familienrechtlichen
Problemen oftmals auch Fragen zum Mietrecht, Arbeitsrecht, Immobilien-
und Steuerrecht auf.
Das heutige Familienrecht beschränkt sich nicht nur auf die Durchführung
von Ehescheidungen, sondern gewinnt bereits bei der Heirat mit der
Möglichkeit der Wahl des Güterstandes Bedeutung. Durch Ehe- und
Erbverträge besteht die Möglichkeit, sehr individuelle und den
jeweiligen Bedürfnislagen angepasste Regelungen zu treffen. Dabei
verfolgen wir immer zuvorderst das Ziel, Konfliktfelder so gering als
möglich zu halten und, was sich bei Eheverträgen anbietet, unangenehme
und kostenintensive Streitigkeiten im Scheidungsfall zu vermeiden.
Sollte es dennoch zu einer Trennung oder Scheidung von Eheleuten (oder
Lebenspartnern) kommen, ist neben der bloßen Durchführung der
Ehescheidung ein weiteres Aufgabenfeld die Errechnung und Durchsetzung
von Getrenntlebenden- und nacheheliche Unterhaltsansprüchen, die
Zugewinnausgleichsberechnungen, die Überprüfung des
Versorgungsausgleichs sowie vieles mehr.
Nicht übersehen werden darf in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis
zu den jeweiligen Kindern oder sonstigen Verwandten. Auch deren
Rechtsverhältnis untereinander, sowohl in menschlicher wie in
wirtschaftlicher Hinsicht, ist von Bedeutung.
So gewinnt das Feld der Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen in jüngster
Zeit einen immer größeren Stellenwert. Unser Ziel ist es, vorrangig
Lösungen zum Wohle der Kinder zu finden. Deshalb arbeiten wir auch sehr
eng mit den Jugendämtern, Erziehungs- und Beratungsstellen zusammen.