Vertragsrecht

Im deutschen Zivilrecht herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit (Privatautonomie). Das bedeutet, dass sowohl der Abschluss als auch der Inhalt eines Vertrags grundsätzlich der freien Parteibestimmung unterliegt.

Wir beraten unsere Mandanten in diesem Zusammenhang bei der Gestaltung von Verträgen sowie bei der Überprüfung von bestehenden Verträgen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vertragsklauseln, bei Problemen mit Leistungsstörungen, Rücktritt und Schadensersatz.