Allgemeines Zivilrecht

„Das Allgemeine Zivilrecht ist als bürgerliches Recht Teil des Privatrechts. Es umfasst die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Regelungen. Wir setzen uns für Sie sowohl im außergerichtlichen Bereich, in dem es um Entwurf von Verträgen, Beratung von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Testamenten, aber auch im gerichtlichen Bereich, in dem es um die Durchsetzung und Zwangsvollstreckung Ihrer privatrechtlichen Ansprüche geht, ein.

Unseren gewerblichen Mandanten bieten wir individuelle Lösungen im Forderungsmanagement und Forderungseinzug, die von kompletter Betreuung und Übernahme des Mahnverfahrens bis hin zu gerichtlicher Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen auch im Ausland reichen. Hierbei können wir im außergerichtlichen Bereich durch Abschluss von Beratungsverträgen auch wirtschaftlich sinnvolle individuelle Lösungen anbieten.“