Schmerzensgeld
Im Bereich des Schmerzensgeldes vertreten wir insbesondere die Geschädigten.
Wenn Sie nach einem schweren Unfall, einem Behandlungsfehler oder aus einem anderen Grunde eine körperliche Verletzung erfahren haben, so steht Ihnen grundsätzlich die Zahlung von Schmerzensgeld zu. Sie haben zudem einen Anspruch auf Erstattung sämtlicher materieller Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Verletzungsereignis entstanden sind (Attestkosten, Arztkosten, Krankenhauskosten, etc.).
Das Schmerzensgeld soll einen Ausgleich der erlittenen Schäden herbeiführen und zum anderen auch der Genugtuung des Geschädigten wegen der erlittenen Nachteile dienen. Die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs hängt von zahlreichen Umständen ab: insbesondere Art und Dauer der Verletzung, die persönlichen sowie die Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten, etwaige Einstandspflicht von Versicherungen für den Schädiger, etc. In der Praxis der Gerichte werden so genannte Schmerzensgeldtabellen berücksichtigt (Urteilssammlungen).
Bei schwerwiegenden Verletzungen mit zum Teil lebenslangen und schweren Dauerschäden kommt ein Anspruch auf Zahlung einer Schmerzensgeldrente in Betracht.
Im Falle des Todes des Verletzten haben die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder, Unterhaltsberechtigte) Anspruch auf Erhalt einer Geldrente. In der Praxis werden solche Rentenzahlungen meist kapitalisiert, sodass den Hinterbliebenen eine Einmalzahlung zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche gewährleistet wird. Hier ist auf jeden Fall ein Rechtsanwalt zu konsultieren, um für die Vergangenheit und die Zukunft eine angemessene Entschädigung zu erzielen. Die diesbezüglichen Berechnungsmethoden sind äußerst kompliziert. In der Regel läuft es hier auf einen außergerichtlichen Vergleich zwischen Versicherung und Geschädigtem hinaus.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so übernimmt diese grundsätzlich die Ihnen entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bei der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen. Zudem besteht die Möglichkeit, falls Sie über nicht genügend finanzielle Mittel zum Führen eines Rechtsstreits verfügen, Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen. In diesem Falle werden die eigenen Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen. Sie müssen allerdings mit einer Rückzahlung rechnen, wenn sich Ihre finanziellen Verhältnisse gebessert haben.