Strafrecht

Ihr Fachanwalt für Strafrecht:
Rechtsanwalt Dr. Ralph Balzer

Strafverteidigung heißt Interessenvertretung gegenüber staatlichen Stellen (insbesondere Staatsanwaltschaft und Gericht), sobald man Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen hat.

Ein strafrechtliches Verfahren sollte man nie auf die leichte Schulter nehmen, auch wenn der Vorwurf scheinbar nicht so gravierend ist und vielleicht nur eine Geldstrafe droht. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Strafverteidiger bzw. Rechtsanwalt so früh als möglich beraten lassen, damit dieser bereits von Anfang an Einfluss auf das Ermittlungsverfahren nehmen kann. Spätestens nach Erhalt eines Schreibens von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

Ganz allgemein gilt Folgendes:

Machen Sie bitte ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt als Beschuldigter gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft keine Angaben zur Sache. Die von Ihnen getätigten Äußerungen könnten Ihnen später zu Ihren Lasten entgegen gehalten werden. Einlassungen zur Sache können auch zu einem späteren Zeitpunkt noch abgegeben werden. Dies wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen anhand der erfolgten Akteneinsicht im Einzelfall besprechen.

Die Kosten für die Strafverteidigung fallen je nach Arbeitsaufwand und Umfang des Strafprozesses aus. Für ein erstes Beratungsgespräch werden in der Regel zwischen 100,00 € und 150,00 € veranschlagt. Sollte die Kanzlei danach weiter beauftragt werden, so werden wir für Sie zunächst Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte beantragen. Hierfür fällt eine weitere Aufwandspauschale von 25,00 € an. Anschließend kann beurteilt werden, wie hoch die Kosten für die Strafverteidigung voraussichtlich ausfallen werden. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie uns endgültig mit der Verteidigung beauftragen.

www.strafrecht-fuerth.de