Verkehrsrecht / Unfallrecht
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht:
Rechtsanwalt Michael Balzer
Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Bereich der Abwicklung von Verkehrsunfällen eine spezialisierte und fundierte Mandatsabwicklung an.
Wir sind seit langen Jahren im Gebiet der Abwicklung von Verkehrsunfällen sowie allen damit einhergehenden und dieses Themengebiet tangierenden Randgebieten beschäftigt.
Hierzu rechnen neben der eigentlichen Mandatsbearbeitung im Verkehrsrecht die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen gegenüber dem gegnerischen Versicherer vor allem auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einem privaten Unfallversicherer nach einem Verkehrsunfall. Ebenso zählen hierher auch die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche von Unfallgegnern, die letztlich zur Höherstufung im Rahmen der eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung führen können.
Gerade in Verkehrsunfallsachen sollte man sich nicht auf allzu schnelle und vermeintlich unbürokratische Hilfe des gegnerischen Haftpflichtversicherers bei der Schadenabwicklung einlassen. Oftmals geschieht dies ganz bewusst in dem gezielten Bestreben des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Ansprüche entgegen der geltenden Rechtslage niedrig zu halten.
Durch genaue Kenntnis der Rechtslage werden Beträge realisiert, die bei Abwicklung eines Verkehrsunfalles ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erzielt werden können. Ganz abgesehen davon, dass der Rechtsanwalt die gesamte Kooperation mit der Versicherung des Unfallgegners übernimmt.
Auch wenn man über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, ist zu beachten, dass derjenige, der den Unfall schuldhaft verursacht hat, sowie dessen Haftpflichtversicherer verpflichtet sind, sämtliche Anwaltskosten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich zu tragen.
Schließlich ist auch im Bereich von Bußgeldverfahren (Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung) festzuhalten, dass es sich durchaus lohnt, hiergegen im Wege der Einspruchseinlegung vorzugehen, da nicht nur Messfehler nur durch Einsicht in die Ermittlungsakte, die ausschließlich Anwälte erhalten, aufgedeckt werden können, sondern auch Verwaltungskosten im Rahmen des Bußgeldbescheides von den Rechtsschutzversicherern getragen werden.
Auch im Bereich der Geltendmachung von Schmerzensgeldern nach Verkehrsunfällen ist darauf zu achten, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat und Hilfe einzuholen, da die gegnerischen Haftpflichtversicherer oftmals im Rahmen einer „unbürokratischen“ Schadenregulierung dergestalt verfahren, den Geschädigten mit einem schnellen ersten Anschreiben in falscher Sicherheit zu wiegen und sodann die tatsächliche Auszahlung der Schadensersatzleistungen bzw. Schmerzensgelder mit immer neuen fadenscheinigen Argumenten (beispielsweise noch nicht stattgefundener Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakte oder noch nicht eingeholte Stellungnahme des eigenen Versicherungsnehmers) hinzuhalten. Auch dies kann durch schnelle Einschaltung eines Rechtsanwaltes vermieden werden.
Vorstehende Ausführungen verstehen sich selbstverständlich lediglich als Abriss der Fülle von Problempunkten, die im Rahmen der Regulierung eines Verkehrsunfalles auftreten können, sollen jedoch verdeutlichen, wie wichtig die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist, die sich in Euro und Cent in den Taschen der Geschädigten bemerkbar macht.