Versicherungsrecht
Juristische Unterstützung bieten wir in allen Bereichen des Versicherungsrechts.
Schwerpunkt unserer Beratung innerhalb des Versicherungsrechts liegt im Bereich der Personenversicherungen. Dort vertreten wir unsere Mandanten in der Unfallversicherung sowie der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn Sie eine private Unfallversicherungabgeschlossen haben, so steht Ihnen beispielsweise nach einem Verkehrsunfall grundsätzlich eine Invaliditätsleistung nach der vertraglich vereinbarten Gliedertaxe zu, sobald ein Dauerschaden ärztlicherseits festgestellt worden ist. Hierbei ist unbedingt zu beachten, dass nach den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein muss sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht worden sein muss. Dabei legt die Rechtsprechung strenge Voraussetzungen an. Im Rahmen der ärztlichen Feststellung ist eine ärztliche Prognose gefordert, dass die Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eine dauernde sein werde. Es kommt auf diese Wertung des Arztes an. Liegt eine derartige Wertung nicht vor oder werden nur Befunde ärztlicherseits wiederholt, so ist das keine ärztliche Feststellung im Sinne der Versicherungsbedingungen. Diese ärztliche Feststellung innerhalb der Frist wird häufig von den Versicherungsnehmern nicht eingeholt. Aus diesem Grunde ist es wichtig, dass Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten, der Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer durchsetzt.
Bei der Höhe der Leistungen gibt es auch häufig Streit mit dem Versicherer. Die Invaliditätsleistung wird anhand der sog. Gliedertaxe bestimmt. Sollte sich die Versicherung einer außergerichtlichen, angemessenen Regulierung verschließen, so vertreten wir selbstverständlich die Interessen unserer Mandanten in dem gerichtlichen Verfahren.
Ein anderes wichtiges Beispiel aus der Personenversicherung ist die
private Berufsunfähigkeitsversicherung. Oftmals werden solche Versicherungen auch mit einer Risikolebensversicherung verbunden (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung). Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, so beanspruchen Sie Rentenzahlungen von Ihrer Versicherung. Dabei verweigern die Versicherungen häufig Zahlungen mit dem Argument, es läge überhaupt keine Berufsunfähigkeit vor. Gern wird auch darauf hingewiesen, dass der Versicherungsnehmer einen anderen Beruf ausüben könnte (Stichwort: Verweisungsklausel). Schließlich wird seitens der Versicherung eingewendet, der Versicherungsnehmer hätte falsche Angaben gemacht (Obliegenheitsverletzung bei Abschluss des Vertrags).
In all diesen Fällen unterstützen wir Sie, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen. In jedem Falle sollten Sie Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, um den Anspruch auf Rentenzahlungen überprüfen zu können. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und das Vertragsrecht im Leistungsumfang eingeschlossen ist, so werden Ihre Anwalts- und Gerichtskosten im Fall der Unfallversicherung sowie im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung übernommen.